Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann werden, wer sein Studium als Architekt, Ingenieur, Stadt- oder Landschaftsplaner abgeschlossen, oder sich durch berufliche Leistungen oder besondere Verdienste um Baukunst, bildende Kunst, Baurecht, Bautechnik oder Bauwirtschaft hervorgetan hat.

Auswärtiges Mitglied kann jeder werden, der die obigen Voraussetzungen erfüllt und seinen Wohnsitz außerhalb von Berlin/Brandenburg hat.

Jungmitglieder können Architektur- und Ingenieurstudenten des Bauwesens sowie Sudenten mit stadtplanerischer oder landplanerischer Ausbildung werden. Zur Gruppe der Jungmitglieder gehören darüber hinaus diejenigen, die die Voraussetzungen des Absatzes zwei dieses Paragraphen erfüllen, bis zur Vollendung ihres 35. Lebensjahres. Sobald Jungmitglieder die Voraussetzungen des zweiten Absatzes des Paragraphen vier erfüllen, werden sie nach Vollendung ihrer ausbildung und des 35. Lebensjahres ohne Aufnahmeverfahren ordentliche Mitglieder.

Förderer können werden: Personen, Vereinigungen, Institute, Akademien und Unternehmungen, die die Aufgaben des Vereins durch Mitarbeit auf bestimmten Gebieten oder in anderer Weise fördern wollen.

Hier besteht die Möglichkeit, die Satzung des Vereins anzusehen.

 

Jahresbeiträge

Ordentliches Mitglied 250 EUR
Ordentliches Mitglied:  Berufsanfänger, Nicht mehr Berufstätige 150 EUR
Auswärtiges Mitglied 51 EUR
Jungmitglied (Studenten) 25 EUR
Jungmitglied (Nichtstudenten bis zur vollendung des 35. Lebensjahres) 76 EUR

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